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Zielabweichungsverfahren von den Zielen
der Raum- und Landesplanung nach dem
Landesplanungsgesetz

Um das neue Domizil für die regional bedeutsame Altlandsberger Feuerwehr an einem geeigneten Standort zu bauen, war ein Zielabweichungsverfahren erforderlich. Die Belange des großräumigen Natur- und Landschaftsschutzes mussten gegen die öffentlichen Belange der Feuerwehr abgewogen werden. Ein sensibler Umgang mit allen Beteiligten hat zu einer guten Standortlösung geführt.Auch der anschließende Landschaftspflegerische Begleitplan zu der Baumaßnahme wurde vom Büro Bolck erarbeitet.

Auftraggeber: Stadt Altlandsberg
Planungszeitraum: 2004 / 2005